Gefälschte Heilpraktiker-Urkunden sind im Umlauf. Sofern jemand damit heilkundlich tätig wird, handelt es sich um eine schwere Straftat. Rechtsanwalt Dr. René Sasse hat für uns eine juristische Einordnung verfasst. Sie finden den Vermerk im Mitgliederbereich unserer Website: https://freieheilpraktiker.com/mitgliederbereich

06.Mai 2024